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Das steht dir zuWohngeld
Was sind die Voraussetzung für Wohngeld? Wer ist wohngeldberechtigt? Wonach richtet sich die Höhe des Wohngeldes? Wie lange wird Wohngeld gewährt?

Informationen zum Thema Wohngeld

Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Wohnung. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben.

Sowohl für die Erstbewilligung von Wohngeld als auch für die Weiterbewilligung von Wohngeld ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Der Anspruch auf Wohngeld ist einkommens-abhängig und von der Anzahl der Haushaltsmitglieder und deren Einkommen.

Personen, die Leistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten, haben keinen Anspruch auf Wohngeld, da die Kosten für Unterkunft und Heizung schon über das Jobcenter oder Sozialamt übernommen werden. 

Häufig gestellte Fragen // FAQ's

Um Wohngeld zu erhalten,

  • muss ein Antrag bei der zuständigen Kommune gestellt werden.
  • darf kein Anspruch auf Transferleistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II bestehen.
  • muss es sich um Aufwendungen für eigengenutzten Wohnraum (Mieten oder Belastungen aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung)
  • handeln, der berücksichtigungsfähig und zuschussbedürftig ist. 

Wohngeldberechtigt sind:

  • Mieter oder Untermieter von Wohnraum
  • Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung
  • Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
  • Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
  • Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen.


Wohngeldberechtigt für einen Lastenzuschuss für den eigengenutzten Wohnraum sind:

  • Eigentümer eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung, einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle
  • Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts - bei Miteigentümern jeder für den von ihm genutzten Wohnraum.

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach:

  • der Haushaltsgröße,
  • dem anrechenbaren monatlichen Gesamteinkommen
  • und der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung

  • Es wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
  • Sollte sich innerhalb des 12-monatigen Bewilligungszeitraumes das Gesamteinkommen oder die Miete um mehr als 15 % erhöhen oder verringern oder sich die Anzahl der bei der Wohngeldberechnung berücksichtigten Haushaltsmitglieder verändern, wird das Wohngeld neu berechnet.
  • Bei einem Umzug entfällt der Wohngeldanspruch für die bisherige Wohnung. Hier sollte deshalb unverzüglich ein neuer Wohngeldantrag für die neue Wohnung gestellt werden. 

Berechnen Sie Ihren Anspruch!

Wohngeld-Rechner NRW

Über den Wohngeld-Rechner NRW finden Sie schnell und unkompliziert heraus, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Dazu geben Sie Ihre Daten einfach in das Online-Tool ein.

Wichtiger Hinweis

Die auf Basis Ihrer Eingaben errechneten Ergebnisse sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Wohngeld. Dieses können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag bei der Wohngeldbehörde der zuständigen Stadt oder Gemeinde, in der die Wohnung liegt, stellen und Sie die entsprechenden Voraussetzungen nachweisen.