Für viele Menschen ist Wohnen gerade in den Ballungsgebieten zu teuer und teilweise unerschwinglich geworden. Das Wohngeld als staatliche Zuschussleistung steht Haushalten mit einem geringen Einkommen zur Verfügung.
Wichtige Hinweise zu Neben-, Strom- & Heizungskosten
Wenn die Rechnung nicht gezahlt werden kann...
Nachforderungen des Vermieters für Betriebs- und Heizkosten sind im Fälligkeitsmonat Kosten der Unterkunft. Im Folgemonat werden daraus Schulden.
Menschen, die nicht im SGB-II-Leistungsbezug sind, können im Fälligkeitsmonat mit einem Antrag auf Leistungen nach SGB II die Nachforderung als Kosten der Unterkunft geltend machen.
Hilfebedürftigkeit ist auch dann gegeben, wenn sie aufgrund einer Nachforderung aus einer Heiz- und Betriebskostenabrechnung nur für einen Monat besteht.
In diesem Fall gehören Nebenkostennachforderungen, die vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit tatsächlich entstanden sind, aber erst nach deren Eintritt fällig werden, zu den übernahmefähigen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im Monat ihrer Fälligkeit.
Die Heizkostennachforderung ist im Fälligkeitsmonat auch dann in tatsächlicher Höhe als Bedarf für Heizung anzuerkennen, wenn nicht zu erwarten ist, dass über den gesamten Zeitraum existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II bezogen werden.
Der Anspruch entfällt, wenn die Forderung mit eigenen Mitteln vor dem Leistungsantrag beglichen wird.
Wenn die Nachforderung erst später - nach dem Fälligkeitsmonat - geltend gemacht wird, handelt es sich um Schulden. Auch insoweit kommt eine Kostenübernahme für Menschen, die nicht im SGBII-Leistungsbezug stehen, durch das Sozialamt in Betracht, sofern ansonsten ein Wohnungsverlust droht.
Dies gilt auch für Bezieher von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag.
Bezieher von Rentenleistungen müssen sich diesbezüglich an das für sie zuständige Sozialamt wenden.
Folgender Entwurf für einen Antrag auf Übernahme der Kosten bezüglich Ihrer Heizkostenabrechnung kann hier heruntergeladen und verwendet werden.
Energiekrise: Erwerbslosenverein Tacheles e.V. und Paritätischer Wohlfahrtsverband starten bundesweite Aufklärungs- und Unterstützungskampagne
Angesichts stark steigender Energiekosten starten Tacheles e.V. und der Paritätische heute, am Montag, den 7.11.2022 die bundesweite Kampagne “Energie-Hilfe”, mit der Menschen über ihre Rechte auf behördliche Übernahme von Energiekosten aufgeklärt werden.
Im Zentrum der Kampagne steht die Webseite www.energie-hilfe.org, die Betroffene hoher Energiekosten umfangreich über ihre sozialrechtlichen Ansprüche informiert und Musteranträge zur Verfügung stellt.
Informationen zum Pfändungsschutzantrag
Sind Sie ver- oder überschuldet und sind Arbeitnehmer*in, dann denken Sie bitte daran für die 300 € Energiepauschale beim Gericht einen Pfändungsschutzantrag zu stellen.