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Das steht dir zuKinderzuschlag
Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten.

Informationen zum Thema Kinderzuschlag

Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag (umgangssprachlich: Kindergeldzuschlag) erhalten. Damit kann der Bezug von Bürgergeld vermieden werden. 

Der Antrag auf Kinderzuschlag muss gesondert bei der Familienkasse gestellt werden. In der Regel erhalten Sie Kinderzuschlag für 6 Monate. Ist der Bewilligungszeitraum abgelaufen, müssen Sie den Kinderzuschlag neu beantragen

 

Häufig gestellte Fragen // FAQ's

Folgende Vorraussetzungen gelten für den Kinderzuschlag:

  • Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Sie erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind.
  • Das Bruttoeinkommen Ihrer Familie beträgt mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende).
  • Sie hätten genug Geld für den Unterhalt Ihrer Familie, wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würden.

Der Kinderzuschlag wird für jedes Kind einzeln berechnet.

Sie erhalten monatlich höchstens 292 Euro pro Kind. Bei mehreren Kindern wird ein Gesamtbetrag ausgezahlt. Er wird in der Regel an die Person überwiesen, die auch das Kindergeld erhält.

Wenn SIhnen Kinderzuschlag gewährt worden ist und sich Ihr Einkommen so verringert, dass Ihr Geld für den Lebensunterhalt nicht ausreicht, können Sie einen Antrag beim Jobcenter stellen. 

Das Jobcenter ist auch zuständig, wenn Sie einmalige Bedarfe, wie zum Beispiel Erstausstattungen brauchen oder die Heizölkostenrechnung bezahlen müssen.

Sie können zum Beispiel für Ihre Familie Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie die Befreiung von Kita-Gebühren beantragen.

Ebenfalls sollten Sie prüfen, ob Sie wohngeldberechtigt sind.

Für die Berechnung des Kinderzuschlags wird das Einkommen der sechs Monate vor dem Antrag herangezogen. Das nennt man Bemessungszeitraum. Bewilligt wird für sechs Monate. Das nennt man Bewilligungszeitraum. Wenn sich Ihre Einkommensverhältnisse in dieser Zeit ändern, hat das keine Auswirkungen auf den Kinderzuschlag. Die Einkommensänderungen werden erst wieder bei einem neuen Antrag auf Kinderzuschlag nach dem aktuellen Bewilligungszeitraum berücksichtigt. Wenn Ihr Geld nicht mehr ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt sicher zu stellen, können Sie einen Antrag beim Jobcenter stellen.

Kinderzuschlag wird für sechs Monate bewilligt (Bewilligungszeitraums). Auch wenn sich Ihr Einkommen während des Bewilligungszeitraums erhöht, wird der Kinderzuschlag wie bewilligt gezahlt.

Berechnen Sie Ihren Anspruch

Herauszufinden, ob einem ein Kinderzuschlag zusteht und wie hoch der Zuschlag sein könnte, ist nicht immer einfach. Der KiZ-Lotse der Agentur für Arbeit steht für Berechnungen zur Verfügung. 

Bitte beachten Sie, dass der Rechner nicht geeignet ist, einen ganz genauen Anspruch festzustellen. Bitte nutzen Sie deshalb auch die Möglichkeit sich bei der Familienkasse beraten zu lassen oder stellen Sie einen Antrag.

Weitere Informationen