Geburtsurkunden sind wichtig. Eltern werden von vielen Behörden aufgefordert, Geburtsurkunden Ihrer Kinder vorzulegen. Schwierigkeiten treten auf, wenn Sie als Eltern Ihre eigenen Urkunden nicht vorlegen können.
Häufig gestellte Fragen // FAQ's
Es gibt eine Geburtsbescheinigung. Ärzt*innen oder Hebammen oder Entbindungspfleger stellen diese aus, wenn sie bei der Geburt dabei waren.
Sie können sich vom Standesamt bescheinigen lassen, dass Sie die Geburt ihres Kindes angezeigt haben. Diese Bescheinigungen können Sie zum Bespiel beim Jobcenter oder Sozialamt vorlegen.
Standesämter führen Geburtenregister. Im Geburtenregister werden beurkundet
- die Vornamen und der Geburtsname des Kindes,
- Ort sowie Tag, Stunde und Minute der Geburt,
- das Geschlecht des Kindes,
- die Vornamen und die Familiennamen der Eltern, ihr Geschlecht.
Liegen dem Standesamt bei der Beurkundung der Geburt keine geeigneten Nachweise zu Angaben über die Eltern des Kindes vor, darf ein beglaubigter Registerausdruck ausgestellt werden.
Dieser Auszug aus dem Register hat denselben Beweiswert wie eine Geburtsurkunde.
Für den Auszug werden in der Regel Gebühren verlangt.
Wenn Sie das Sorgerecht für ihr Kind haben, müssen Sie ihr Kind beim Standesamt anzeigen. Andere Personen können das machen, wenn sie bei der Geburt dabei waren. Krankenhäuser und Geburtshäuser kümmern sich um die Anzeige, wenn dort die Geburt stattgefunden hat.
Das Standesamt stellt Geburtsurkunden aus. In die Geburtsurkunde werden aufgenommen
- die Vornamen und der Geburtsname des Kindes,
- Ort sowie Tag, Stunde und Minute der Geburt.
Sie haben als Eltern das Recht, dass
- die Vornamen und die Familiennamen der Eltern des Kindes
und
- das Geschlecht des Kindes,
nicht aufgenommen werden.
Die Beurkundung einer Geburt ist gebührenfrei. Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an.
Weitere Informationen
Das Familienportal.NRW informiert darüber, wie man eine Geburtsurkunde erhalten kann.
Wenn Sie Fragen zur Registrierung ihres Kindes nach der Geburt haben, helfen die Erläuterungen des Deutsches Institut für Menschenrechte weiter: