Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. Eltern, die sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich teilen möchten, haben vielseitige Gestaltungsmöglichkeiten.
Es gibt aber eine Ausnahme: Alle Elterngeldberechtigten, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes beziehungsweise ihrer Mehrlingskinder erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeldfreibetrag. Dieser Freibetrag liegt je nach Verdienst bei höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe steht das Elterngeld damit zusätzlich zur Verfügung.
Häufig gestellte Fragen // FAQ's
Das Elterngeld fängt fehlendes Einkommen auf, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.
Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 12 Monate Basiselterngeld zu. Es gibt zwei weitere Monate, wenn ein Elternteil nach der Geburt weniger arbeitet. Diese zwei Monaten heißen Partnermonate. Darüber hinaus gibt es bis zu vier weitere Partnerschaftsbonus-Monate, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Elterngeld erhält nur, wer mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, sich an der Betreuung des Kindes beteiligt und weniger als 32 Stunden arbeitet. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.
Man muss wenigstens zwei Elterngeldmonate nehmen. Dabei ist es egal, ob Basiselterngeld oder Elterngeld Plus gewählt wird. Die beiden Monate müssen nicht nacheinander genommen werden.
Maximal können 12 Monate Basiselterngeld in Anspruch genommen werden. Bei Müttern verbrauchen Monate mit Mutterschafsleistungen Basiselterngeldmonate.
In Ausnahmefällen kann ein Elternteil 14 Basiselterngeldmonate in Anspruch nehmen.
Bis zum 1.4.2024 konnten Eltern die Monate frei untereinander aufteilen. Der gleichzeitige Bezug wird ab dem 1.4.2024 eingeschränkt. Dann können Eltern nur einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld in Anspruch nehmen. Das muss im ersten Lebensjahr sein. Wenn die Eltern länger gemeinsam für ihr Kind da sein wollen, kann ein Elternteil Basiselterngeld nehmen, der andere muss Elterngeld Plus wählen. Zeiten, in den die Mutter Mutterschaftsleistungen in Anspruch nimmt gelten als Bezug von Basiselterngeld.
Die Eltern können Basiselterngeld bis zum 14. Lebensmonat in Anspruch nehmen.
Bei früh geborenen Kindern, Mehrlings-Geburten und bei Behinderungen der Kinder gelten Ausnahmen.
Das ElterngeldPlus stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und erkennt insbesondere die Pläne derjenigen an, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen.
Mütter und Väter haben damit die Möglichkeit, länger als bisher Elterngeld in Anspruch zu nehmen. ElterngeldPlus können Eltern doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld: Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. Wenn Eltern nach der Geburt nicht arbeiten, ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wenn sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit.
Eltern, die sich für ein partnerschaftliches Zeitarrangement entscheiden, erhalten einen Partnerschaftsbonus: Sie bekommen zwei, drei oder vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn sie in dieser Zeit gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten.
Die Regelung gilt für getrennt erziehende Eltern, wenn das Kind mindestens ca. 30 % in dem jeweiligen Haushalt lebt. In Ausnahmefällen kann nur ein Elternteil den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen.
Die Höhe des Elterngeldes hängt davon ab, wie viel Einkommen der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte und ob nach der Geburt Einkommen wegfällt. Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent des Voreinkommens.
Bei einem Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro erhalten Sie 67 Prozent Ihres Voreinkommens. Bei einem höheren Einkommen wird der Prozentsatz auf bis zu 65 Prozent gekürzt. Bei einem Einkommen von weniger als 1000 EUR wird der Prozentsatz auf bis zu 100 Prozent aufgestockt. Mit dem Elterngeldrechner der Bundesfamilienministeriums können Sie unverbindlich die Elterngeldhöhe errechnen.
Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern profitieren vom sogenannten Geschwisterbonus: Sie erhalten einen Zuschlag von zehn Prozent des sonst zustehenden Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro bei Basiselterngeld (37,50 Euro bei ElterngeldPlus). Bei Mehrlingsgeburten wird ein Mehrlingszuschlag von 300 Euro (150 Euro bei ElterngeldPlus) für jedes weitere neugeborene Kind gezahlt.
Das Elterngeld wird beim Bürgergeld, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet - dies betrifft auch den Mindestbetrag von 300 Euro.
Es gibt aber eine Ausnahme: Alle Elterngeldberechtigten, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes beziehungsweise ihrer Mehrlingskinder erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeldfreibetrag. Dieser Freibetrag liegt je nach Verdienst bei höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe steht das Elterngeld damit zusätzlich zur Verfügung.
Wenn Sie im Bürgergeldbezug stehen und keine weiteren Einnahmen haben, können Sie den Freibetrag um die sogenannte Versicherungspauschale in Höhe von 30 EUR ergänzen. Mit dieser Versicherungspauschale wird im Bürgergeldbezug Einkommen bereinigt. Die Pauschale ist immer gleich – egal, ob sie 12 Monate Basiselterngeld oder 24 Monate ElterngeldPlus in Anspruch nehmen.
Zuständig sind die Elterngeldstellen vor Ort.
Schwangerschaftsberatungsstellen und die Beratungsstellen der Caritas und der Fachverbände helfen Ihnen weiter.
Das Bundesfamilienministerium steht unter der Servicetelefonnummer 030 201 791 30 von Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 18:00 Uhr zur Verfügung.
Das Bundesfamilienministerium
- steht unter der Servicetelefonnummer 030 201 791 30 von Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 18:00 Uhr zur Verfügung
- und erläutert seine Rechtsauffassung in den Richtlinien zum BEEG, u.a. mit Übersichten und Beispielsfällen.
Wenn Sie einen Drittstaatsangehöriger sind, können Sie anhand der Tabellarischen Übersicht des IQ Netzwerks Niedersachsen erkennen, ob Sie einen Anspruch auf Familienleistungen haben.
Wichtige Hinweise und auch der Rechner zum Elterngeld findet sich auf dem Familienportal des Bundes...
Wenn Sie in Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen oder Thüringen wohnen, können Sie Ihre Daten danach direkt in das neue ElterngeldDigital übertragen und Ihren Elterngeldantrag online ausfüllen.
Das Bundesfamilienministerium
- steht unter der Servicetelefonnummer 030 201 791 30 von Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 18:00 Uhr zur Verfügung
- und erläutert seine Rechtsauffassung in den Richtlinien zum BEEG, u.a. mit Übersichten und Beispielsfällen.
Wenn Sie einen Drittstaatsangehöriger sind, können Sie anhand der Tabellarischen Übersicht des IQ Netzwerks Niedersachsen erkennen, ob Sie einen Anspruch auf Familienleistungen haben.
Berechnen Sie Ihren Anspruch
- Wichtige Hinweise und auch der Rechner zum Elterngeld findet sich auf dem Familienportal des Bundes...
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