Können Menschen in Deutschland nicht für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen, springt der Staat ein. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn sie arbeitslos sind, haben Menschen Anspruch auf Bürgergeld.
Die Caritas in NRW möchte Sie dabei unterstützen, Leistungen, die Ihnen zustehen, zu beantragen.
Auf dieser Seite finden Sie deshalb Informationen, hilfreiche Links, Adressen von Beratungsstellen und eine Verknüpfung zur Onlineberatung der Caritas.
Mit dem Bürgergeld-Rechner erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf Bürgergeld oder andere Leistungen wie Wohngeld oder Kindergeldzuschlag haben.
Bitte beachten Sie, dass die Ergebnisse des Rechners nicht rechtsverbindlich sind. Sie geben lediglich Hinweise auf mögliche Ansprüche. Die Berechnungen der tatsächlichen Leistungen hängen von vielen Faktoren ab, die in der Komplexität hier nicht abgebildet werden können.
Informationen zu den Heizkosten
Gut zu wissen: Wenn Sie eine hohe Heizkostennachzahlung erhalten, können Sie im Jahr 2023 Bürgergeld auch nur für einen Monat beantragen.
Informationsblatt zur Kostenübernahme von Heizkosten und weiter Informationen zu Hilfen bei hohen Energiekosten erhalten Sie auf der Webseite Energie-Hilfe.org
Wichtige Hinweise zu Neben-, Strom- & Heizungskosten
Wenn die Rechnung nicht gezahlt werden kann...
Nachforderungen des Vermieters für Betriebs- und Heizkosten sind im Fälligkeitsmonat Kosten der Unterkunft. Im Folgemonat werden daraus Schulden.
Menschen, die nicht im SGB-II-Leistungsbezug sind, können im Fälligkeitsmonat mit einem Antrag auf Leistungen nach SGB II die Nachforderung als Kosten der Unterkunft geltend machen.
Hilfebedürftigkeit ist auch dann gegeben, wenn sie aufgrund einer Nachforderung aus einer Heiz- und Betriebskostenabrechnung nur für einen Monat besteht.
In diesem Fall gehören Nebenkostennachforderungen, die vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit tatsächlich entstanden sind, aber erst nach deren Eintritt fällig werden, zu den übernahmefähigen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im Monat ihrer Fälligkeit.
Die Heizkostennachforderung ist im Fälligkeitsmonat auch dann in tatsächlicher Höhe als Bedarf für Heizung anzuerkennen, wenn nicht zu erwarten ist, dass über den gesamten Zeitraum existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II bezogen werden.
Der Anspruch entfällt, wenn die Forderung mit eigenen Mitteln vor dem Leistungsantrag beglichen wird.
Wenn die Nachforderung erst später - nach dem Fälligkeitsmonat - geltend gemacht wird, handelt es sich um Schulden. Auch insoweit kommt eine Kostenübernahme für Menschen, die nicht im SGBII-Leistungsbezug stehen, durch das Sozialamt in Betracht, sofern ansonsten ein Wohnungsverlust droht.
Dies gilt auch für Bezieher von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag.
Bezieher von Rentenleistungen müssen sich diesbezüglich an das für sie zuständige Sozialamt wenden.
Folgender Entwurf für einen Antrag auf Übernahme der Kosten bezüglich Ihrer Heizkostenabrechnung kann hier heruntergeladen und verwendet werden.
Energiekrise
Erwerbslosenverein Tacheles e.V. und Paritätischer Wohlfahrtsverband starten bundesweite Aufklärungs- und Unterstützungskampagne für Betroffene
Angesichts stark steigender Energiekosten starten Tacheles e.V. und der Paritätische heute, am Montag, den 7.11.2022 die bundesweite Kampagne “Energie-Hilfe”, mit der Menschen über ihre Rechte auf behördliche Übernahme von Energiekosten aufgeklärt werden.
Im Zentrum der Kampagne steht die Webseite www.energie-hilfe.org, die Betroffene hoher Energiekosten umfangreich über ihre sozialrechtlichen Ansprüche informiert und Musteranträge zur Verfügung stellt.
Informationen zum Pfändungsschutzantrag
Sind Sie ver- oder überschuldet und sind Arbeitnehmer*in, dann denken Sie bitte daran für die 300 € Energiepauschale beim Gericht einen Pfändungsschutzantrag zu stellen.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
- Musterschreiben der BAG-SB: https://t1p.de/825g0
- Ein Artikel in dazu: https://t1p.de/hbuc6